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   BAG, 18.05.1983 - 4 AZR 539/80   

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https://dejure.org/1983,600
BAG, 18.05.1983 - 4 AZR 539/80 (https://dejure.org/1983,600)
BAG, Entscheidung vom 18.05.1983 - 4 AZR 539/80 (https://dejure.org/1983,600)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 (https://dejure.org/1983,600)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erzieher - Berufskundlicher Sinn - Berufsbild des Gruppenerziehers - Betreuung körperbehinderter Kinder - Tariflücke - Mehrjährige Bewährung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (58)

  • BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 771/94

    Eingruppierung eines Arbeitserziehers mit staatlicher Anerkennung

    Den Begriff des "Erziehers " verwenden die Tarifvertragsparteien nicht im Sinne der Pädagogik, sondern in einem berufskundlichen Sinne (ständige Rechtsprechung des Senats seit 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 - AP Nr. 74 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist Erzieher/Erzieherin, wer in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit (Kinderkrippen, Kindergärten, Vorklassen, Horten, Kindererholungsheimen, Schulinternaten etc.) sozialpädagogisch und fürsorgerisch-bewahrend Kinder betreut (Senatsurteil vom 18. Mai 1983, aaO, bestätigt durch Senatsurteil vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 479/81 - AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Er betreut nicht in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit sozialpädagogisch und fürsorgerisch-bewahrend Kinder (vgl. Senatsurteile vom 18. Mai 1983, aaO, und vom 15. Februar 1984, aaO), sondern übt arbeitstherapeutische Tätigkeit in dem PLK des beklagten Landes, jetzt im Zentrum für Psychiatrie W aus.

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat eine Tariflücke nur dann angenommen, wenn bei der zu beurteilenden Tätigkeit kein unmittelbarer Bezug zu den eigentlichen Aufgaben der betreffenden Dienststellen, Behörden und Institutionen besteht (BAGE 32, 364, 370 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 - AP Nr. 74 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84

    Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis

    Nur wenn es hieran fehlt, wie z. B. bei Küchenmeistern in Truppenküchen der Bundeswehr (vgl. BAG 32, 364 = AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT 1975) oder bei Angestellten, die in Schulen vor, während und nach dem Unterricht körperbehinderte Kinder betreuen (vgl. BAG Urteil vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 -, AP Nr. 74 zu §§ 22, 23 BAT 1975), hat der Senat eine Tariflücke angenommen.
  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 429/90

    Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche

    Dies ist nach der ständigen Senatsrechtsprechung zumindest dann der Fall, wenn mehr als die Hälfte der Arbeitszeit aus unmittelbarer Unterrichtstätigkeit besteht (BAGE 45, 233 = AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer) bzw. wenn die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Tätigkeit maßgebend ist (BAGE 38, 221 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAG Urteil vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 - AP Nr. 74 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Der Senat hat zwar als Revisionsgericht in allen Eingruppierungsprozessen die rechtliche Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge selbst zu bestimmen (Senatsurteile vom 12. November 1986 - 4 AZR 718/85 - AP, aaO, m.w.N.; vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 - AP Nr. 74 zu §§ 22, 23 BAT 1975 m.w.N.).

    Aufgrund ihres therapeutischen Charakters sowie der schulbezogenen Ausrichtung der Tätigkeit der Klägerin hat diese aber keinerlei Bezug mehr zum allgemeinen Verwaltungsdienst, so daß die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale keine Anwendung finden können (vgl. für Erzieher: Senatsurteil vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 - AP, aaO).

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